Gesetzliche Krankenversicherung

Deutschland ist für sein ausgezeichnetes Bildungssystem bekannt. Wenn Sie daran denken im Heimatland von Goethe, Schiller und Humboldt zu studieren, müssen  Sie eine Krankenversicherung abschließen. Damit decken Sie nahezu alle medizinischen Kosten, die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland entstehen können.

Gemäß  deutscher Gesetze muss jeder, der im Land lebt, über eine Krankenversicherung verfügen. Bei der Beantragung eines Visum´s oder der Erneuerung Ihres Arbeits- oder Studentenvisum´s müssen Sie eine Krankenversicherung vorweisen, um die Genehmigung zu erhalten, im Land zu bleiben.

Wenn Sie durch einen Job in Deutschland ein niedriges Einkommen erzielen, sind Sie automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Diese staatlich finanzierte Basisversicherung bedeutet für Sie, keine weitere private Krankenversicherung zu benoetigen.

Für Studierende ist die Situation allerdings komplizierter. Um während Ihres Studiums in Deutschland wohnen zu dürfen, müssen Sie für einen angemessenen Versicherungsschutz sorgen.

EU-Bürger benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Deutschland aufzuhalten, und sie müssen in der Regel keine deutsche Krankenversicherung nachweisen, um die notwendigen Dokumente zu erhalten. Aber auch wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, benötigen Sie dennoch eine Krankenversicherung, um die medizinischen Kosten im Krankheitsfall oder bei jeder sonstigen ärztlichen Behandlung zu decken.

Hinzu kommt, dass Ihre Universität oder Fachhochschule Sie wahrscheinlich nach einer Kopie Ihrer Krankenversicherung fragt, bevor Sie sich einschreiben und den Studierendenstatus erhalten können. Dagegen benoetigen Bürger eines EU-Mitgliedstaates, lediglich eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), um in Deutschland als versichert zu gelten. Die EHIC reicht durchaus für das Einschreiben an einer Hochschule aus. Deutsche Insurance empfiehlt aber, die EHIC von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bestaetigen zu lassen.

Sobald Sie den Status eines Studierenden an einer staatlich anerkannten Universität erhalten haben, ist es in der Regel  für Sie möglich, einen ermäßigten Versicherungsschutz zu bekommen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel dürfen Sie das 29. Lebensjahr nicht überschritten haben. Oder Sie duerfen nicht mehr als 14 Semester studiert haben.

Dabei hilft Ihnen das Team von Deutsche Insurance.

Die gesetzliche Krankenkasse genehmigt in bestimmten Fällen eine Aufnahme mit einer erhöhten Beitragszahlung. Dies ist abhängig vom Alter, Einkommen und Familienstand.

Es kann sich außerdem lohnen, sich bei Ihrer Botschaft in Deutschland nach weiteren Details zu erkunden. Dort können Sie beraten werden und Details zum Krankenversicherungsschutz und den Bedingungen für einen Aufenthalt in Deutschland zu erfragen. Die gesetzliche Krankenkasse erlaubt auch in diesem Fall eine Aufnahme durch eine erhöhte Beitragszahlung, abhängig vom Alter, Einkommen und Familienstand.

Diese ermäßigte gesetzliche Krankenversicherung ist nicht für Studierende an Privatschulen, Teilzeitstudierende, Doktoranden (oder Studierende, die einen dem Doktortitel vergleichbaren Titel anstreben) verfügbar.

Wenn Sie aber aufgrund Ihrer Ausbildung bzw. Ihres Studienprogrammes keinen Anspruch auf einen Versicherungsschutz bei der Krankenkasse haben, ist die Suche nach einem Teilzeitjob mit geringem Einkommen eine Überlegung wert. Dies würde bedeuten, dass Sie von der gesetzlichen Krankenkasse profitieren könnten.
Abhängig vom Land, aus dem Sie kommen und der Dauer Ihres Studiums, ist es eventuell möglich, eine Reiseversicherung abzuschließen, um die Kosten für Ihre medizinische Versorgung während Ihres Studiums in Deutschland zu decken. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie sich eine private Krankenversicherung nicht leisten können und keinen Anspruch auf eine Unterstützung durch die Krankenkasse haben.

Reiseversicherungspolicen sind möglicherweise für Studierende geeignet, deren Ausbildung weniger als drei Jahre dauert. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass dies auch ausreicht, wenn Sie ein Visum beantragen wollen.

Das Team von Deutsche Insurance gibt Ihnen gerne Auskunft auch zu diesem Thema.