Krankenversicherung

Medizinische Versorgung

Für Studierende ist es wichtig, sich auf das Studium und die Karriere konzentrieren zu können. Gesundheit ist aber für jeden ein grundlegendes Anliegen. Daher bemühen wir uns als Anbieter von Krankenversicherungen, Studierenden die beste medizinische Versorgung zu ermöglichen, wann immer es notwendig ist. Eine Gruppe von sachverständigen  anerkannten Ärzten und Fachärzten wird ihr Bestes tun um sicherzustellen, dass Behandlungen mit der allergrößten Sorgfalt durchgeführt werden, so dass sie dem höchsten medizinischen Standard entsprechen und die besten Technologien, diagnostischen Mittel und neuesten wissenschaftlichen Verfahren und Arzneimittel verwendet werden. Wann immer Ihr Arzt entscheidet, dass eine Behandlung notwendig ist, sind wir zur Stelle, um Ihnen die finanzielle Belastung abzunehmen.

Eine persönliche Beratung durch Ihren Arzt, eine umfangreiche Untersuchung in der Praxis des Arztes Ihrer Wahl, ein Hausbesuch – Ihre Versicherung wird die Kosten für alles tragen, was für Ihre Gesundheit wichtig ist.

Der Gang zum Arzt

  • Im Fall, dass Sie krank werden, können Sie von den über 100 000 zugelassenen Ärzten denjenigen wählen dem Sie vertrauen.
  • Holen Sie sich mit Ihrer KRANKENVERSICHERUNGSKARTE eine Beratung durch den Arzt oder Zahnarzt Ihrer Wahl.

Medizin

  • Studierende, die eine Krankenversicherung besitzen, können sicher sein, alle notwendigen Medikamente zu erhalten, die für die beste medizinische Versorgung nötig sind.
  • Machen Sie von der Kompetenz Ihres Arztes Gebrauch und lassen Sie sich von ihm die richtige Medizin empfehlen. Die Krankenkasse wird innerhalb der vereinbarten Grenzen die Kosten übernehmen.
  • Für Medikamente, die nur auf Rezept verfügbar sind, leisten Studierende – wie alle anderen Versicherten – eine kleine Teilzahlung.

Arzneimittel

  • Physiotherapie, Ergotherapie, medizinische Bäder, Massagen, Logopädie oder Röntgenaufnahmen können alle Teil der medizinischen Behandlung sein.
  • Wenn ein befugter Arzt bzw. Facharzt die Versorgung mit solchen Arzneimitteln für notwendig befindet und sie der/dem Studierenden verschreibt, wird die KRANKENKASSE die vertraglich vereinbarten Kosten (ausschließlich der gesetzlich festgelegten Teilzahlung) tragen.

Natürliche Heilmittel

  • Krankenkassen betrachten alternative Heilmethoden als unterstützende Maßnahme und schließen natürliche Heilmittel in der Versicherungspolice mit ein. Die Krankenversicherung trägt zum Beispiel einen Teil der Gesamtkosten einer Akupunkturbehandlung zur Linderung von Schmerzen.
  • Im Zweifelsfall ist es für Studierende empfehlenswert, die Krankenversicherung vor einer Behandlung zu konsultieren.

Krankenhaus

  • Krankenkassen arbeiten mit den besten Krankenhäusern und Kliniken zusammen, um Studierenden die modernsten Behandlungsmethoden bieten zu können – ohne zeitliche Begrenzungen.
  • Allerdings sind Studierende verpflichtet, einen Teil der Kosten der Medikamente, die in den ersten 28 Tagen im Jahr verabreicht werden, zu tragen.

Zahnersatz und Zahnkronen

  • Eine Zahnbehandlung wird per Rechnung durchgeführt. Die Krankenkasse trägt, z. B. beim Einsatz einer Zahnkrone, einen festen, prozentualen Anteil der Gesamtkosten.
  • Der Zahnarzt nimmt eine vorläufige, kostenlose Behandlung vor und erstellt einen Kostenvoranschlag, der bei der Krankenkasse einzureichen ist.
  • Wenn der/die Studierende das 18. Lebensjahr bereits überschritten hat und mindestens ein Mal im Jahr einen Termin beim Zahnarzt wahrnimmt, hat er oder sie das Recht auf einen Zuschuss. Die KRANKENVERSICHERUNG trägt dann einen höheren Anteil der Kosten für die Zahnbehandlung.

Unfallversicherung

  • Studierende sind durch eine Unfallversicherung geschützt.
  • Während des Studiensemesters übernimmt dies die zuständige Behörde vor Ort. Während des Praktischen Jahres trägt Ihr Arbeitgeber die Kosten.
  • Diese Versicherung umfasst alle Aktivitäten der Studierenden, die mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen, des Trainings während des Praktischen Jahres oder einem Praktikum verknüpft sind. Vorausgesetzt ist, das diese Teil des Lehrplans sind.

Wichtig: Im Falle eines Unfalls müssen Studierende dies unverzüglich der jeweiligen Universität oder dem zuständigen Ausbildungszentrum melden.